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Steuerbonus
Wohnträume erfüllen und dabei Geld vom Staat kassieren...
Seit 1. Januar 2009 können Mieter und Wohnungseigentümer den auf 20 % von € 6.000,00 verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen.
Anders als bei dem Werbungskostenabzug oder bei Sonderausgaben wird nicht das zu versteuernde Einkommen gemindert, sondern direkt die zu zahlende Einkommessteuer.
Wenn Sie uns mit den Renovierungsarbeiten beauftragen, dürfen Sie 20 Prozent der Lohnkosten von Ihrer Steuerschuld direkt abziehen. In unserer Rechnung sind die abzugsfähigen Positionen bereits gesondert aufgeführt.
Wir übersenden Ihnen gerne eine Broschüre zum Steuerbonus. Bitte fordern Sie diese mit unserem Kontaktformular an.
Angebote in Bild und Farbe
Wir setzen für Sie modernste Technik ein; dazu gehört z. B. die ausgereifte Software Famos, mit der es uns möglich ist, dem Kunden das Objekt fotorealistisch im Angebot zu präsentieren. So können Sie sich die Farben schon vor dem ersten Pinselstrich ansehen.
